Patent- und Markenzentrum Rhein-Main
Der gewerbliche Rechtsschutz dient nicht nur zum Schutz, er gibt Ihnen auch Rechte. Neben dem Alleinstellungsmerkmal haben Sie durch den gewerblichen Rechtsschutz exklusive Nutzungsrechte an Ihrer Erfindung, Ihren Produkten oder Ihrer Marke.
Der gewerbliche Rechtsschutz umfasst unter anderem das Patent-, Gebrauchsmuster-, Marken-, und Designrecht. Das Patent- und Gebrauchsmusterrecht befasst sich mit dem Schutz technischer Erfindungen, im Markenrecht werden die Namen der Produkte oder Dienstleistungen und auch Firmennamen geschützt, und im Designrecht geht es um den Schutz der Gestaltung von Flächen oder dreidimensionalen Gegenständen.
Die nachfolgende Grafik zeigt einen Auszug der Vorgaben und Definitionen des Deutschen Patent- und Markenamts.