Unterschied zwischen Patent und Gebrauchsmuster
- Das Gebrauchsmuster ist ein ungeprüftes Schutzrecht. Im Eintragungsverfahren werden Neuheit, erfinderischer Schritt und gewerbliche Anwendbarkeit nicht geprüft.
- Nicht alles kann als Gebrauchsmuster angemeldet werden – Verfahren sind nicht schutzfähig.
- Ein Patent kann 20 Jahre aufrechterhalten werden, das Gebrauchsmuster maximal 10 Jahre.
- Für Gebrauchsmuster gilt eine Neuheitsschonfrist von 6 Monaten, d.h. die Veröffentlichung darf maximal 6 Monate vorher geschehen. Beim Patent darf es KEINE Veröffentlichung vorab geben.