Unterschied zwischen Patent und Gebrauchsmuster
- Das Gebrauchsmuster ist ein ungeprüftes Schutzrecht. Im Eintragungsverfahren werden Neuheit, erfinderischer Schritt und gewerbliche Anwendbarkeit nicht geprüft.
- Nicht alles kann als Gebrauchsmuster angemeldet werden – Verfahren sind nicht schutzfähig.
- Ein Patent kann 20 Jahre aufrechterhalten werden, das Gebrauchsmuster maximal 10 Jahre.
- Für Gebrauchsmuster gilt eine Neuheitsschonfrist von 6 Monaten, d.h. die Veröffentlichung darf maximal 6 Monate vorher geschehen. Beim Patent darf es KEINE Veröffentlichung vorab geben.
Was kann geschützt werden?
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Das Gebrauchsmuster ist ein ungeprüftes Schutzrecht. Sie sollten daher unbedingt vor einer Anmeldung sorgfältig recherchieren, ob Ihre Erfindung den Voraussetzungen entspricht.
Wir unterstützen Sie hierbei mit folgenden Recherchen:
(Neuheit) Recherche zum Stand der Technik
zum Schutz von Verletzungen bestehender Rechte Verletzungsrecherche
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Gebühren für eine Gebrauchsmusteranmeldung beim DPMA
https://www.dpma.de/service/gebuehren/gebrauchsmuster/index.html |