Gebrauchsmusterschutz

Was ist der Unterschied zwischen Patent und Gebrauchsmuster?

Das Gebrauchsmuster im Gegensatz zum Patent ist schnell und preiswert anzunmelden. Als „kleiner Bruder“ des Patents erwirbt man die gleichen Rechte wie bei einem Patent. Nur Sie sind befugt, Ihre Erfindung zu benutzen, diese herzustellen und in Verkehr zu bringen. Bei der Anmeldung wird das Gebrauchsmuster durch das Amt auf Neuheit, Erfindungshöhe und gewerbliche Anwendbarkeit zuerst nicht geprüft. Es ist wichtig, eine Recherche im Vorfeld durchzuführen. Ein Gebrauchsmuster ist ein ungeprüftes Schutzrecht mit einer Laufzeit von 10 Jahren. Daher ist es besonders wichtig, im Vorfeld eine Recherche zum Stand der Technik durchzuführen.

Unterschied zwischen Patent und Gebrauchsmuster

  • Das Gebrauchsmuster ist ein ungeprüftes Schutzrecht.
  • Technische, chemische und biologische Verfahren sind nicht schutzfähig.
  • Ein Patent kann 20 Jahre aufrechterhalten werden, das Gebrauchsmuster maximal 10 Jahre.
  • Für Gebrauchsmuster gilt eine Neuheitsschonfrist von 6 Monaten, d.h. die Veröffentlichung darf maximal 6 Monate vorher geschehen. Beim Patent darf KEINE Veröffentlichung vorher stattfinden.

Um die Neuheit Ihrer Erfindung zu prüfen, unterstützen wir Sie mit folgenden Recherchen:


Recherche zum Stand der Technik (Neuheit)
Begleitete Recherchen