Von der Idee bis zum Patent auf einen Blick:
Detaillierte Beschreibungen zu den einzelnen Schritten finden Sie in der (wird in neuem Tab geöffnet) Broschüre des DPMA zum Patentschutz.
Kurz und wichtig:
- 18 Monate nach dem Anmeldetag wird in der Regel die Offenlegungsschrift (A1) publiziert.
- Innerhalb von 7 Jahren ab Anmeldetag kann Prüfungsantrag auf Erteilung gestellt werden.
- Innerhalb des ersten Jahres ab dem ersten Anmeldetag kann in anderen Ländern Patentschutz beantragt werden – Prioritätsbeanspruchung.
- Ab dem dritten Jahr nach der Anmeldung sind Jahresgebühren zu bezahlen.
- Weitere Infos und Anmeldeunterlagen: www.dpma.de
- Überwachen Sie ihre technischen Schutzrechte, damit Ihre Investitionen gesichert sind.
Nutzen Sie für Ihre Projekte die weltweit umfassenden und wertvollen Patentinformationen aus den Datenbanken.
Bevor man eine Idee umsetzt und sie zum Patent anmeldet, sollte man sich vorab informieren, denn:
- Allein 2018 wurden rund 3,3 Millionen Patente weltweit angemeldet (WIPO). Die eigene Idee vor Umsetzung zu prüfen kann oft hohe Entwicklungskosten vermeiden. . Recherche zum Stand der Technik/ Neuheitsrecherche
- Eine Prüfung vorab kann auch helfen kein schon bestehendes Schutzrecht zu verletzen. . Verletzungsrecherche
- Wenn ein Patent Ihrer Meinung nach zu Unrecht erteilt wurde können Sie etwas dagegen tun: Die Einspruchs- oder liefert Ihnen dafür wichtiges Einspruchsmaterial. Nichtigkeitsrecherche
Patent-Anmeldungen nach Ländern
Quelle: https://www.wipo.int/pressroom/en/articles/2020/article_0005.html
Schutz von Softwareprogrammen
Der Schutz eines Softwareprogrammes oder einer APP erfordert bestimmte Voraussetzungen.