Markenschutz

Was ist eine Marke?

Mit einer Marke können Produkte und Dienstleistungen mit einer geschützten Kennzeichnung versehen werden. Schutzfähig sind dabei Zeichen, die geeignet sind, Waren und/oder Dienstleistungen eines Unternehmens von anderern Unternehmen zu unterscheiden. Die wichtigsten Markenarten sind Wortmarken, Bildmarken (Logos) und die Kombination daraus, also Wort-/Bildmarken. Der Schutz für eine Marke entsteht durch die Eintragung in das Register des Deutschen Patent- und Markenamtes.

Was gibt es für Markenformen?

Es gibt vielfältige Formen von Marken

Die häufigsten Formen, in denen Marken angemeldet werden, sind Wörter (Wortmarken) oder Bilder (Bildmarken) – sowie Kombinationen hieraus (Wort-/Bildmarken). Daneben gibt es auch besondere Markenformen wie dreidimensionale Marken und Farbmarken.

Markenformen und deren Darstellungen

Ist die Markenstrategie gut umgesetzt, erhält die Marke einen einzigartigen Wiedererkennungswert. Produkte und/oder Unternehmen werden dadurch schneller erkannt und bleiben länger im Gedächtnis der Kunden. Dadurch erhöht sich die Absatzchance.

Mit der Marke vermittelt das Unternehmen ein Versprechen. Ob für die gleichbleibende Qualität, die zuverlässige Herkunft oder bestimmte Eigenschaften einer Ware beziehungsweise einer Dienstleistung.

Wer eine Marke eintragen lässt, verschafft sich eine einzigartige Monopolstellung. Das bedeutet, dass kein anderer diese Marke und auch ähnliche Zeichen, die zu einer Verwechslung führen könnten, gewerblich nutzen darf.

Das ®-Symbol – steht für Registered Trademark – ist ein Hinweis dafür, dass die Marke registriert und damit geschützt ist.

Auch Domain-Namen können als Markenzeichen für die eigene Website genutzt werden.

Mit der eingetragenen Marke können Sie nicht nur Namen und/oder Produkt gut vermarkten, eine Marke kann mit der Zeit einen echten Geldwert entwickeln. So wird z.B. der Wert der Marke „Amazon“ in 2020 auf eindrucksvolle 415,9 Mrd. USD geschätzt.

Eingetragene Marken erhalten nach deutschem Recht zehn Jahre lang Markenschutz. Dieser kann beliebig oft verlängert werden. Dies gibt Ihnen Rechtssicherheit für die Zukunft.

Beweisbarkeit. Durch die Registrierung werden die Marke selbst und die geschützten Produkte mit einem bestimmten Anmeldedatum angegeben. Dadurch ist im Streitfall schnell belegbar, welches Recht Sie beanspruchen können. Die Markenurkunde beweist, wer die Zeichen wirklich verwenden darf.

Markenklassifikation

Eine Marke wird für bestimmte Waren und/oder Dienstleistungen eingetragen. Die Waren und Dienstleistungen werden einer international einheitlichen Systematik mit 45 Klassen zugeordnet, die sogenannte „Nizza-Klassifikation“. Bildbestandteile einer Marke können in der „Wiener Klassifikation“ kategorisiert werden.

Bei der Markenanmeldung werden Sie aufgefordert, eine Waren- und Dienstleistungsgruppe anzugeben; ohne diese Angabe wird die Anmeldung nicht akzeptiert. Für welche Waren und Dienstleistungen Ihre Marke geschützt werden soll, können Sie anhand der Nizza-Klassifikation herausfinden und festlegen.

Klassifikation von Nizza

Die Wiener Bildklassifikation wurde eingeführt um Bildbestandteile überhaupt recherchierbar zu machen. Bildelemente werden hierduch in eine Kategorie eingestuft. Im Verzeichnis der Kategorien finden Sie z.B. die Kategorie Mensch (2) oder Tier (3), geometrische Figuren und Körper (21).

Die aktuelle Klassifikation finden Sie im DPMA Dokument „Wiener Klassifikation“ (wird in neuem Tab geöffnet)

Eine Marke anmelden

Was sind Schutzhindernisse?

Das DPMA überprüft die Markenanmeldung auf absolute Schutzhindernisse. Absolute Schutzhindernisse sind beispielsweise:

  • fehlende Unterscheidungskraft
  • für die allgemeine Benutzung freizuhaltende beschreibende Angaben
  • ein in der Marke enthaltenes Hoheitszeichen
  • Verstoß gegen die guten Sitten oder die öffentliche Ordnung

Achtung: Das Deutsche Patent- und Markenamt überprüft bei der Anmeldung nicht, ob bereits ähnliche oder identische Marken eingetragen sind. Ohne eine gründliche Recherche vorab können dadurch hohe Kosten bei Wiederspruchsklagen entstehen.

Warum sollte ich eine Markenrecherche vor der Anmeldung durchführen?

Sie haben die Schutzhindernisse beachtet und möchten Ihre Marke eintragen lassen. Dann sollten Sie vorab eine umfassende Markenrecherche durchführen lassen, denn nur so stellen Sie sicher, dass

  • Sie mit Eintragung keine älteren Rechte verletzen, aufgrund identischer oder ähnlicher Markenformen,
  • Sie keine Abmahung/Widerspruch eines Dritten erhalten und
  • die Marke an sich ähnlich ist oder die bezeichneten Waren und Dienstleistungen sich mit bereits eingetragenen Marken nicht überschneiden.

Haben Sie diese Sachlagen nicht geprüft, kann das kostspielige Folgen haben:

  • Der Inhaber der älteren Marke kann die Löschung Ihrer jüngeren Marke beantragen. Die Anmeldekosten werden nicht erstattet.
  • Bei Verletzung der Rechte eines Dritten kann dieser Schadensersatz und/oder eine fiktive Lizenzgebühr verlangen.

Markenüberwachung

Den Erfolg eines Unternehmens kann man auch an seiner Bekanntheit erkennen. Ein Firmenname oder Logo ist dafür stellvertretend. Daran wollen auch andere teilhaben und zwar ohne den Aufwand, den Sie dafür betrieben haben, indem sie sich Ihre Marke illegal zu Nutze machen.

Um Ihre Marke vor illegaler Nutzung zu schützen und damit auch den Erfolg des Unternehmens zu sichern, ist die regelmäßige Überwachung von Neueintragungen anderer Marken, die Ihrer Marke zu ähnlich oder sogar identisch mit ihr sind, ein wichtiger Bestandteil der Markenstrategie.

Gerne unterstützen wir Sie bei:

- der Markenrecherche , zum Schutz vor Verletzung der Rechter Dritter,

- einer gut ausgearbeiteten Markenstrategie ,

- bei der Verteidigung Ihrer Marke mit einem Markenüberwachung und

- bei einer Beratung zum Einstieg in den Markenschutz.

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