Schutzvoraussetzung
Um ein Design eintragen zu können gibt es einige Voraussetzungen zu beachten (Auszug § 2 Designschutz):
- Als eingetragenes Design wird ein Design geschützt, das neu ist und Eigenart hat.
- Ein Design gilt als neu, wenn vor dem Anmeldetag kein identisches Design offenbart worden ist. Designs gelten als identisch, wenn sich ihre Merkmale nur in unwesentlichen Einzelheiten unterscheiden.
- Ein Design hat Eigenart, wenn sich der Gesamteindruck, den es beim informierten Benutzer hervorruft, von dem Gesamteindruck unterscheidet, den ein anderes Design bei diesem Benutzer hervorruft, das vor dem Anmeldetag offenbart worden ist.
Vom Designschutz ausgeschlossen sind:
Beispiele für Designs (Geschmacksmuster)
- ein Erzeugnis, zusammengesetzte Erzeugnisse, oder Teile eines Erzeugnisses
- eine Produktverpackung oder Aufmachung
- Karten
- Verzierungen und grafische Elemente
- Computersymbole
- Web-Design
- Logos
- Schriften/ Schrifttypen
Die wichtigsten Punkte rund um den Designschutz
Wenn Sie planen Ihr Produkt oder Erzeugnis als Design oder Geschmacksmuster schützen zu lassen, sollten Sie nachfolgende Punkte zum Designschutz beachten:
- Anhand der Informationen des DPMA prüfen, ob der Gegenstand als anmeldbares Design geeignet ist.
- Bei Zweifel zum Anmeldegeschehen bei den Wettbewerbern eine Recherche über deren Anmeldungen durchführen
- Anmeldung unter Beachtung der formellen Anforderungen des Patentamts (siehe Merkblätter)
- Rechte verteidigen/ Alleinstellungsmerkmal sichern mit einer regelmäßigen . Designüberwachung
Kurz und wichtig:
- Anmeldung von 1 Muster bis maximal 100 Mustern, für die alle mindestens eine gemeinsame Warenklasse zutrifft.
- Das Design muss als Fotografie oder andere graphische Darstellung; die schutzfähigen Bestandteile müssen deutlich sichtbar sein (ohne Beiwerk, vor neutralem Hintergrund, gute Bildqualität) eingereicht werden. 3D-Modelle können seit dem 01.06.2004 nicht mehr beim DPMA eingereicht werden.
- Schutzdauer: 5 Jahre – maximal 4x um 5 Jahre verlängerbar (insgesamt 25 Jahre ab Anmeldetag).
- Das DPMA führt keine inhaltliche Prüfung durch. Durch Recherchen bei der Konkurrenz kann man sich jedoch schnell über deren Designanmeldungen informieren.
- Weitere Informationen: www.dpma.de