Beispiele für Designs (Geschmacksmuster)
- ein Erzeugnis, zusammengesetzte Erzeugnisse, oder Teile eines Erzeugnisses
- eine Produktverpackung oder Aufmachung
- Karten
- Verzierungen und grafische Elemente
- Computersymbole
- Web-Design
- Logos
- Schriften/Schrifttypen
Die wichtigsten Punkte rund um den Designschutz
Wenn Sie planen Ihr Produkt oder Erzeugnis als Design oder Geschmacksmuster schützen zu lassen, sollten Sie nachfolgende Punkte zum Designschutz beachten:
- Anhand der Informationen des DPMA prüfen, ob der Gegenstand als anmeldbares Design geeignet ist.
- Bei Zweifel zum Anmeldegeschehen bei den Wettbewerbern eine Recherche über deren Anmeldungen durchführen
- Anmeldung unter Beachtung der formellen Anforderungen des Patentamts (siehe Merkblätter)
- Rechte verteidigen/ Alleinstellungsmerkmal sichern mit einer regelmäßigen . Designüberwachung
Kurz und wichtig:
- Anmeldung von 1 Muster bis maximal 100 Mustern, für die alle mindestens eine gemeinsame Warenklasse zutrifft.
- Das Design muss als Fotografie oder andere graphische Darstellung; die schutzfähigen Bestandteile müssen deutlich sichtbar sein (ohne Beiwerk, vor neutralem Hintergrund, gute Bildqualität) eingereicht werden.
- Schutzdauer: 5 Jahre bis maximal 4x um 5 Jahre verlängerbar (insgesamt 25 Jahre ab Anmeldetag).
- Das DPMA führt keine inhaltliche Prüfung durch. Durch Recherchen bei der Konkurrenz kann man sich jedoch schnell über deren Designanmeldungen informieren.
- Weitere Informationen: www.dpma.de