Schutzrechtsstrategie für Einsteiger

Patent – Marke – Design

Was ist zu tun, damit eine Produkt-, Geschäfts- oder Werbeidee, eine App oder eine neue Lösung in Ihrer wissenschaftlichen Arbeit auch in Ihren Händen bleibt? Sie haben schon mal etwas zum Schutz von Patenten, Gebrauchsmustern, Marken oder Design gehört, wissen aber nicht, wie es funktioniert?

Diese und weitere Fragen können Sie bei unserer Beratung Schutzrechtsstrategie für Einsteiger klären. Sie erhalten einen umfassenden Überblick, was mit welchen Schutzrechten geschützt werden kann, Auskünfte zu Kosten bei nationalen und internationalen Anmeldungen und Informationen zu den unterschiedlichen Wegen für einen guten Schutz.

Sie können mit dem Gespräch ebenfalls eine Patent-, Marken- oder Design-Recherche zu Ihrem Thema vereinbaren und diesen Termin gleich anschließen. So erhalten direkt weitere wertvolle Informationen, um Ihre Anmeldung optimal vorzubereiten.

Die richtige Information über Patente ist für Sie als Erfinder heute wichtiger denn je. Schließlich führen gute Forschungs- und Entwicklungsergebnisse zu neuen und vielleicht erfolgreichen Produkten. Immer wieder wird jedoch ein passender Schutz für die technische Innovation versäumt: So sind Ihre aufwändig erarbeiteten Resultate schneller in den Händen anderer als Ihnen lieb ist. Nicht geschützte Eigenentwicklungen könnten dann von anderen produziert, nachgeahmt werden.

Das Patent- und Markenzentrum Rhein-Main bietet Ihnen umfangreiche Hilfen, um sich Informationen zu Patenten, Marken und Designschutz nutzbar zu machen. Durch die Nutzung von professionellen Datenbanken unterstützt das Patent- und Markenzentrum Sie als privaten und gewerblichen Erfinder zielgerichtet bei der Suche nach vorhandenen Schutzrechten.

Ein erteiltes Patent bedeutet für Sie ein wirtschaftliches Monopol bzw. ein Verbietungsrecht für bis zu 20 Jahre. Laut Patentgesetz wird dafür die Offenlegung Ihrer technischen Erfindung verlangt. Damit steht Ihr technisches Wissen der Allgemeinheit für die Forschung und Entwicklung neuer Produkte zur Verfügung. Die wirtschaftliche Nutzung jedoch bleibt Ihnen als Patentinhaber vorbehalten. Patentliteratur ist somit eine reichhaltige Quelle, wenn es darum geht, Lösungen für technische Probleme zu finden.

Zur Ausarbeitung von Patenten und zur rechtlichen Beratung stehen Ihnen Patentanwälte zur Verfügung. Außerdem werden im Patent- und Markenzentrum Rhein- Main und in den IHKs regelmäßig kostenlose Erfinderberatungen angeboten, die rechtsbezogene Themen behandeln.

Ähnlich sieht es im Bereich Marken aus. Ob origineller Werbespruch, griffiger Produkt- oder Firmenname oder aufwändig gestaltetes Logo: Für jedes Segment bieten wir Ihnen zentrale Strategien, um sich als Unternehmen oder Existenzgründer von der Konkurrenz zu unterscheiden und beim Kunden präsent zu sein. Der Schutz Ihres guten Namens ist in der modernen Dienstleistungsgesellschaft ein wichtiges Wirtschaftsgut geworden. Dieser Schutz kann beliebig lange erhalten bleiben – die geeigneten Informationen dazu sind jedoch meist nicht ohne Expertenhilfe zu bekommen.

Ein weiteres Schutzrecht können Sie über den Designschutz (früher: Geschmacksmuster) erhalten, der Ihnen Schutz für das besondere Aussehen Ihres Produktes gewährt. Für alle kreativ Tätigen eine wichtige Möglichkeit, um Plagiatoren in ihre Schranken zu weisen. Der Schutz kann maximal 25 Jahre aufrechterhalten werden.

Warum sollten Sie Ihre Erfindung als Schutzrecht anmelden?

Schutzrechte sollen Ihnen als Erfinder ein (zumeist zeitlich begrenztes) Monopol für Ihre kreative Leistung einräumen. Würden Sie auf die Absicherung Ihres geistigen Eigentums verzichten, könnte jeder Dritte Ihre Erfindung kopieren und selbst auf den Markt bringen. Ihre Investition in die Entwicklung wäre dann umsonst.

Ob es Sinn macht, den Weg über eine offizielle Anmeldung zu wählen, ist natürlich von den konkreten Umständen abhängig:

Steckt Ihre Erfindung in einem Produkt oder Verfahren?

Ist die Erfindung durch das Auseinandernehmen des Produkts erkennbar?

Liefern Sie mit der Anmeldung Informationen, die Sie besser geheim gehalten hätten?

Können Sie eine Geheimhaltung organisatorisch durchhalten?

Wie sieht das Anmeldeverhalten der Konkurrenten aus?

Können Sie das Patent später überhaupt durchsetzen?

Wie wichtig ist eine Verletzung durch Mitbewerber?

Sollten Sie kein Schutzrecht anmelden, dann haben Sie folgende Möglichkeiten, um Ihre Konkurrenz von einer direkten Kopie abzuhalten:

Die Geheimhaltung: Hier hängt alles von der Möglichkeit ab, das Know-how verdeckt zu halten. Dabei müssen Sie gründlich über organisatorische Maßnahmen im Unternehmen nachdenken.

Die Nutzung des technischen Vorsprungs: Hier haben Sie mit einem definierten Produkt eine zeitlich begrenzte Alleinstellung. Allerdings sind Sie gezwungen, es ständig weiterzuentwickeln, wenn Sie den Konkurrenzvorteil nicht verlieren möchten.

Entscheiden Sie sich für die Anmeldung eines Schutzrechts, können Sie zwischen verschiedenen Wegen wählen:

Für technische Erfindungen melden Sie ein Patent oder Gebrauchsmuster an.

Für die Gestaltung eines Produkts melden Sie ein Geschmacksmuster an.

Für die Kennzeichnung eines Produkts oder einer Dienstleistung kommt die Markenanmeldung in Frage.

Wenn an Ihrer Erfindung sowohl technische als auch gestalterische Elemente neu sind, können Sie natürlich auch gleichzeitig verschiedene Schutzrechte anmelden.

Schutz – und damit ein Monopol für die Herstellung und den Vertrieb – erhalten Sie nur in dem Land, in dem Sie diesen Schutz auch beantragen. Eine deutsche Anmeldung ist somit auch nur in Deutschland gültig.

Bewertung der eigenen Schutzrechte

Wirtschaftliches Arbeiten erfordert die ständige Bewertung von Kosten und Nutzen der verschiedenen Aktivitäten. Davon sind Patente, Marken und geschützte Designs nicht ausgenommen. Bei der Anmeldung und Aufrechterhaltung von Schutzrechten entstehen vielerlei Kosten, wie Anmelde-, Prüfungs- und Aufrechterhaltungsgebühren, Anwaltshonorare und Übersetzungskosten. Diesen Kosten sollten den tatsächlichen und zu erwartenden Einnahmen durch das jeweilige Schutzrecht gegenübergestellt werden.

Diese Einnahmeperspektive zielt auf die Zukunft und ist oft nicht einfach in der Bewertung. Dazu sollten Faktoren aus drei Bereichen in der Gesamtschau bewertet werden:

  • Recht: Wie sieht der Rechtsstand der Anmeldung aus und wie lange läuft dieses ggf. noch? Wie sieht die Schutzfähigkeit im Umfeld von eigenen und Konkurrenzanmeldungen aus? Ist der Inhalt der Anmeldung stark oder eher angreifbar? Wie sieht es mit der praktischen Durchsetzbarkeit des Schutzrechts aus? Und deckt das Schutzrecht nur ein oder viele Länder ab? Hier können Freedom-to-Operate-Analysen helfen, die Handlungsfreiheit zu bewerten.
  • Technik: Wie sieht der Status der Innovation im Technologie- und Produktlebenszyklus aus? Ist es eher eine Grundlagenerfindung im Boom einer neuen Technologie? Oder sind die besten Zeiten der Technologie schon vorbei?
  • Wirtschaft: Wie sieht es mit der Marktakzeptanz aus? Welches Marktpotential bietet die Innovation? Wie sieht realistisch die Entwicklung des Marktes aus?

Bei größeren Patentbeständen werden daher fortgeschrittene Methoden des Portfolio-Managements eingesetzt, um die Bewertung auch mit vielen Schutzrechten noch handhaben zu können. Bei einer kleineren Zahl von Patenten, Marken und geschützten Designs sind diese Methoden sicher oft zu aufwändig. Stärker qualitativ orientierte Verfahren der Bewertung können dann helfen, in formalisierter Form ein Portfolio-Management für KMU zu realisieren. Natürlich sollten diese in regelmäßiger Form durchgeführt werden.

Mit diesen Methoden der Schutzrechtsbewertung können dann ökonomisch fundierte Entscheidungen zur Aufrechterhaltung, Abgabe oder Stornierung eines Schutzrechts getroffen werden. Oft werden bei KMU nur die beiden Alternativen Weiterführung oder Aufgabe des Schutzrechts erwogen. Es kann aber auch die Option Lizenzierung oder Verkauf interessant sein, wenn entsprechende Interessenten ohne Konkurrenzsituation vorhanden sind.

Erster Schritt ist die Bestandsaufnahme der bestehenden Schutzrechte eines Unternehmens. Oft werden Anmeldungen in Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern realisiert. Das IP-Wissen ist daher oft nur lückenhaft im Unternehmen vorhanden. Dazu gehören sowohl der Bestand an gehaltenen Schutzrechten, wie auch das prinzipielle Wissen über Funktion, Verfahren und Kosten von Schutzrechten.

Oft ist nicht bekannt, dass die Bewertung eines Schutzrechts wesentlich durch Bedeutung (z. B. Basisanmeldung o. Folgepatent), Status, Laufzeit, Familie, eigener Bestand im Umfeld, konkurrierendes Umfeld und ähnliche Faktoren bestimmt wird.

Einen solche Bestandsaufnahme mit Bericht zu den oben genannten Faktoren können Sie vom PMZ in übersichtlicher Form erhalten. Für den einfachen Aufbau eines Basis-Know-hows im Unternehmen verweisen wir gerne auf unsere kostengünstigen und flexiblen Inhouse-Schulungen.

Nach Bestandsaufnahme und erster Ermittlung der Chancen und Konkurrenzsituation von gehaltenen Schutzrechten ist die genauere Ermittlung der wirtschaftlichen Zukunftsperspektiven dann der nächste Schritt. Die Innovation muss im Kontext der Technologie- und Wirtschaftsdaten bewertet werden.

Eine Anleitung für eine solche Bewertung bietet das Europäische Patentamt mit dem freien Tool IPscore®.

https://www.epo.org/de/searching-for-patents/business/ipscore

Dieses Werkzeug ist ein Instrument zur Bewertung von Patenten und technischen Entwicklungsprojekten. Es ermöglicht eine qualitative und quantitative Bewertung mittels einer Finanzprognose, die den Kapitalwert der bewerteten Technologie bestimmt.

Gerne geben wir Ihnen hier weitere Informationen.

Was haben Sie bei der Verwertung Ihres Schutzrechts zu beachten und an wen können Sie sich wenden?

Wenn Sie eine Erfindung zum Schutzrecht angemeldet haben und keine eigene Produktionsstätte besitzen, dann stellt sich Ihnen natürlich die Frage, wie Sie Ihre Innovation unter die Leute bringen und dabei gleichzeitig auch einen gerechten Anteil für Ihre kreative Arbeit erhalten.

In dieser Lage sind die Verwertungsmöglichkeiten eines Schutzrechts folgende:

Lizenzierung: Sie als Erfinder und Schutzrechtsinhaber suchen ein Unternehmen, das Ihnen die Arbeit der Umsetzung in ein Produkt und die Markteinführung abnimmt. Mit dem interessierten Unternehmen schließen Sie dann einen Lizenzvertrag ab. Die Unternehmen tragen – je nach Vereinbarung mit Ihnen – zumeist das komplette Risiko für den Markterfolg. Neben der ausschließlichen Lizenz, bei der das Partnerunternehmen das alleinige Recht für die Verwertung erhält, gibt es auch die Lizenzvereinbarung mit Beschränkung auf bestimmte Märkte, Branchen oder andere Marktsegmente. Letztlich ist dies alles Verhandlungssache – wie auch der Preis. Wir raten Ihnen daher, solche Gespräche mit externer Hilfe professionell vorzubereiten.

Eigenverwertung: Sie besitzen eigene Kompetenzen und verfügen über finanzielle und technische Ressourcen? Unabhängige Berater bewerten Ihre Chancen für eine eigenständige Vermarktung positiv? Dann können Sie die Verwertung der Erfindung auch in Eigenregie in Angriff nehmen. Als Gründer können Sie hierbei wertvolle Hilfs- und Beratungsangebote von vielen Einrichtungen in Anspruch nehmen. Bei der Wahl des Beraters sollten Sie allerdings auf dessen Unabhängigkeit achten, denn: Diese Unterstützungsservices entbinden Sie nicht von Ihrer eigenen sorgfältigen Planung.

Die Hauptaufgabe des Patent- und Markenzentrum liegt nicht im Bereich der Patentverwertung. Daher verweisen wir hier unverbindlich auf einige Einrichtungen, die im Patentverwertungsgeschäft besondere Kompetenzen aufweisen:

Als Gründer können Sie folgende regionale Partner ansprechen: