Schützen Sie Ihre Marke!
Der Schutz und die Pflege einer Marke sind ein wichtiger Bestandteil der Markenstrategie. Damit eine Marke einzigartig und unverwechselbar bleibt, ist es notwendig sie vor Nachahmern zu schützen. Die Markenüberwachung liefert Ihnen:
- Regelmäßig Auskunft über den Status Ihrer Marke im Wettbewerbsumfeld,
- eine Markenverletzung frühzeitig zu erkennen und zu verteidigen, um so die Alleinstellung der Marke zu erreichen und die Position am Markt zu stärken,
- Mitbewerber im gleichen Waren- und Dienstleistungsbereich zu erkennen,
- die Basis, geplanten Untermarken eine sichere Grundlage zu geben.
Das Deutsche Patent-und Markenamt recherchiert nicht nach bereits angemeldeten Marken. Daher kann eine Marke mehrmals angemeldet werden. Durch regelmäßige Überwachung Ihrer Marke können sie reichzeitig Nachahmer erkennen und in der Widerspruchsfrist dagegen vorgehen.
Welche Daten erhalte ich bei einer Markenüberwachung?
Sie legen fest in welchem Umfang die Markenüberwachung stattfinden soll. Das Patent- und Markenzentrum Rhein-Main ist Ihnen beim Erstellen eines idealen Suchprofils gerne behilflich und gibt Empfehlungen zu Länderabfragen, Waren- und Dienstleistungsgruppen und Marktsegmenten.
- Sie können neben der üblichen Abfrage DE, EU/UM und IR weitere Länder in das Suchprofil mit aufnehmen.
- Wir können eine „nationale Markenüberwachung“ für Sie einrichten.
- Wir können für Sie in 27 EU-Ländern national überwachen.
- Es gibt die Möglichkeit einer monatlichen oder zweimonatigen Berichterstattung.
- Sie laden die Daten, wann immer Sie möchten von unserer Cloud oder erhalten Ihre Überwachungsergebnisse per E-mail zugesendet.
Preise zzgl. USt. für die jeweilige Durchführung einer Wortmarkenüberwachung
Preise zzgl. USt. für die jeweilige Durchführung einer Bildmarkenüberwachung
Welche Daten erhalte ich bei einer Markenüberwachung?
In nachfolgendem Beispielbericht einer Markenüberwachung können Sie die Ergebnisse einsehen. Dieser Report kann individuell abgestimmt werden.
(wird in neuem Tab geöffnet) Beispiel Markenüberwachung
Aktiv werden bei Markenverletzung
Welche Möglichkeiten Sie haben, wenn eine Markenverletzung stattgefunden hat, möchten wir Ihnen hier aufzeigen:
- Schadenersatzanspruch: Wurde eine Marke bewusst zur Nutzung angemeldet und damit Einnahmen generiert, stehen dem Markeninhaber auch Schadenersatzansprüche zu.
- Möglicherweise kann der Markeninhaber Anspruch auf Löschung, Rückruf, Vernichtung und Urteilsveröffentlichung haben.
Wir empfehlen im Fall einer Markenschutzverletzung einen Fachanwalt:in hinzuzuziehen. Einmal im Monat findet bei den IHKs eine kostenlose anwaltliche Erstberatung statt. Termine erhalten Sie auf den jeweiligen Websites Ihrer IHKs.