Gründe für eine Designrecherche
Vor einer Anmeldung sollten Sie unbedingt prüfen:
- ob Ihr Design die Schutzvoraussetzungen „Neuheit“ und „Eigenart“ erfüllt
- möglicherweise ältere Rechte verletzt, also ob identische oder ähnliche Designs eingetragen sind
DAS DPMA PRÜFT NICHT!
Das DPMA prüft nicht, ob das angemeldete Design die Schutzvoraussetzungen der Neuheit und Eigenart erfüllt.
Erst im Streitfall vor einem Zivilgericht oder innerhalb eines Nichtigkeitsverfahrens vor der Designabteilung des DPMA werden diese Schutzvoraussetzungen geprüft. (Q: DPMA)
Recherchearten von Designrecherchen
Welche Daten recherchieren wir für Sie?
Die Recherchespezialisten des Patent- und Markenzentrums Rhein-Main recherchieren wie folgt:
- Bei einer Recherche vergleichen wir alle bereits registrierten Designs mit dem von Ihnen entworfenen Muster.
- Ermittelt werden ähnliche oder identische Designs.
- Sie erhalten einen Kurzbericht mit den jeweiligen Registereintrag.
- Recherchiert wird nach deutschen, IR-Designs und Gemeinschaftsgeschmackmustern.
- Für einige Länder sind auch Recherchen nach geschützten nationalen Designs möglich.
Preis zzgl. USt. für eine Designschutzrecherche (Geschmacksmuster)
Designschutzrecherchen (Geschmackmuster) |
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Designschutzrecherche online je halbe Stunde | 50 € |
Vor der Recherche ist nach der Recherche!
Mit der Anmeldung Ihres Designs haben Sie nun das ausschließliche Recht, das eingetragene Design zu benutzen. Ohne Ihre Genehmigung ist es damit Dritten verboten, das eingetragene Design zu verwenden.
Tritt dieser Fall ein, können Sie von diesen die Unterlassung und auch die Vernichtung der betreffenden Erzeugnisse verlangen und grundsätzlich Schadenersatz verlangen.
Aber woher wissen Sie, ob Ihr Design anderweitig und unerlaubt verwendet wird? Hier können wir Sie mit dem Design-Monitoring unterstützen.
Detaillierte Informationen erfahren Sie auf unserer Seite Design-Monitoring.