Überwachung von Designschutzrechten

Designüberwachung

Sie haben Ihr Design (Geschmacksmuster) schützen lassen. Auch nach der Eintragung Ihres Designs sollten Sie regelmäßig Recherchen durchführen und den Markt beobachten, um Ihr Schutzrecht gegeben Falls verteidigen zu können.

Vorsprung und Nutzen Designüberwachungen/ Designmonitorings

Mit dem Designmonitoring neue Trends und Entwicklungen in gleichen Marktsegment aufspüren und Aktivitäten von Mitbewerbern verfolgen.

Ergebnisse und Vorteile einer Design-/ Geschmackmusterüberwachung:

  • Schutz vor unerlaubter Nutzung Ihres Designs/ Geschmacksmuster durch Dritte,
  • neue Trends und Entwicklungen in Ihrem Bereich ermitteln und dadurch frühzeitig auf Veränderungen am Markt zu reagieren,
  • Beobachten Ihrer Wett- und Mitbewerber.

Das DPMA prüft nicht!

Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) prüft bei Neuanmeldungen nicht, ob ein Design oder Geschmacksmuster registriert ist. Eine doppelte Anmeldung durch Dritte ist daher möglich!

Individuelle Überwachungsmöglichkeiten

Die Basis für die Design-/ Geschmacksmusterüberwachung wird gemeinsam mit Ihnen zusammengestellt und festgelegt. Wir bieten Ihnen folgende mögliche Recherchearten an:

Für das Monitoring eines Wettbewerbers oder eines Produkts erstellen wir Ihr individuelles Profil. Recherchiert wird nach deutschen, internationalen Designs und Gemeinschaftsgeschmacksmustern. Weitere Länder sind in Absprache möglich. Die Ergebnisse werden Ihnen umgehend nach dem Monitoring zugeschickt.

Haben Sie ein ähnliches Design / Geschmacksmuster und können aufgrund bestehender Rechte nicht damit in den Markt eintreten, dann hilft die Überwachung in regelmäßigen Abständen der entsprechenden Inhaber eines Designs/ Geschmacksmusters.

Hier finden Sie einen Beispielbericht eines Designmonitoring

Beispielbericht Designmonitoring (wird in neuem Tab geöffnet)