Wettbewerbsvorteil durch Markenschutz
Entwicklung, Entstehung und Erhalt der Marke

Die Marke – mehr als nur ein Zeichen

Eine Marke, im Sinne des Markengesetzes, kann ein Zeichen, Abbildung, Buchstab/en, Zahlen, Klänge, dreidimensionale Gestaltungen sowie sonstige Aufmachungen sein. Aber eine Marke ist viel mehr als das. Sie steht stellvertretend für Unternehmenswerte. Je stimmiger die Markenidentität mit den Vorstellungen der Zielgruppe ist, desto größer ist das Kundenvertrauen und desto stärker ist die Kundenbindung an das Unternehmen.
Umso wichtiger ist es, sich von Anfang an mit dem Thema "Schutz des geistigen Eigentums" auseinanderzusetzen.

Markenidentität und Markennutzen

Warum sich Menschen für oder gegen ein Produkt oder eine Dienstleistung entscheiden hängt maßgeblich damit zusammen, was Sie mit einer Marke, und damit dem Unternehmen, verbinden.
Vermittelt die Marke die gleichen Werte, geht sie auf die Bedürfnisse der Empfänger ein, spiegelt sie im besten Fall ein Lebensgefühl mit dem sich die Zielgruppe identifiziert, dann schafft sie es, dass sich die Zielgruppe auch bei großer Konkurrenz für diese Marke entscheidet.


Marken helfen dem Kunden, sich bei großer Angebotsvielfalt zu orientieren und lenken dabei die Kaufentscheidung. Sie haben eine Vertrauensfunktion, indem Sie dem Kunden gleichbleibende Werte vermitteln und geben Auskunft über die Qualität der Produkte oder Dienstleistungen.

An welche Cola Marke denken Sie, wenn Sie das Glas betrachten? Coca Cola hat es geschafft in 2021 zu einer der weltweit wertvollsten Marken zu werden. Quelle: https://interbrand.com/best-global-brands/

Die Marke macht den Unterschied

Aus einem blanko Papier wird durch ein Corporate Design plötzlich ein lebendiges, greifbares Unternehmen. Die Marke wird zur Visitenkarte des Unternehmens.

Eine einheitliche Präsentation über alle Kanäle hinweg steigert dabei den Wiedererkennungswert und damit die Bekanntheit des Unternehmens.

Wettbewerbsvorteil durch Markenschutz

Marke rechtzeitig schützen

Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit dem Schutz von geistigem Eigentum hilft, einen Wettbewerbsvorteil gegenüber der Konkurrenz zu schaffen. Mit einer Marke grenzen Sie sich von der Konkurrenz ab und erreichen ein Alleinstellungsmerkmal. Denn mit dem Markenschutz verfügen Sie über ein Verbietungsrecht, dass Ihnen das Recht gibt anderen zu verbieten die Marke zur gewerbliche Nutzung zu verwenden. Dies gilt ebenfalls für Marken, die gegenüber Ihrer Marke zu einer Verwechslungsgefahr führen könnten.

Damit steigern Sie den Unternehmenswert und positionieren sich im Markt.

Zusätzlich stellt der Markenschutz auch eine Rechtssicherheit bezüglich der Markennutzung im Rahmen von geschäftlichen Aktivitäten sicher.

Weiter nützliche Informationen erhalten Sie in unserem kostenfreien Seminar: „Wettbewerbsvorteil durch Markenschutz.“

Beispiele, ab wann eine Marke verwechselbar sein kann.

  • Sind die Zeichen sehr ähnlich oder identisch?
  • Sind die gegenüberstehenden Waren oder Dienstleistungen sehr ähnlich oder identisch?
  • Ist die ältere Marke besonders bekannt oder hat sie eine sog. erhöhte Unterscheidungskraft?
  • Kennzeichnungskraft der älteren Marke
  • Verkehrskreise, uvm.

Alle Angaben ohne Anspruch auf rechtliche Vollständigkeit.

Entwicklung, Entstehung und Erhalt der Marke

Eine Marke kann von Ihnen selbst als auch von einer Agentur oder einem Designer entwickelt werden. Einige Fragen, die Sie sich innerhalb der Markenstrategie stellen sollten sind:

  • Welche Werte liegen Ihrem Unternehmen zugrunde?
  • Welchen Zweck erfüllt Ihre Dienstleistung/ Ihr Produkt (Wohlbefinden, Gesundheit, Genuss usw.)
  • Wo würden Sie Ihre Marke positionieren? (Premium, Nachhaltigkeit usw.)
  • Haben Sie sich schon ein Farbkonzept überlegt?
  • Wie gut kennen Sie Ihre Kund:innen? Die Analyse der Zielgruppe ist Basis für die richtige Markenkommunikation und sollte große Berücksichtigung bei einer langfristig angelegte Markenstrategie finden.
  • Welche Emotionen möchten Sie bei Ihrer Kundin, Ihrem Kunden mit Ihrer Marke hervorrufen?

Ist die Markenstrategie festgelegt und eine Marke gefunden, kann sie auf ihre Schutzfähigkeit überprüft werden.

In einigen Fällen gibt es die Möglichkeit bereits eingetragene Marken entweder zu kaufen oder zu lizenesieren, in beiden Fällen sollte die Schutzfähigkeit bereits vom Markeninhaber geprüft worden sein.

Beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) wurden in 2020 ca. 85.000 Marken angemeldet. Wie hoch ist da die Wahrscheinlichkeit eine gleiche oder ähnliche Marke zu entwickeln?

Achtung: Das DPMA überprüft NICHT, ob es bereits eine ältere gleiche oder ähnliche Marke gibt. Der Anmelder steht hier selbst in der Pflicht zu überprüfen, ob er evtl. die Schutzrechte Dritter verletzt.

Die Überprüfung kann selbstständig im DPMA-Register für deutsche Markenanmeldungen oder bei der EPA für Unionsmarken durchgeführt werden.

Neben der Verwechslungsgefahr mit anderen Marken müssen bei der Überprüfung der Schutzfähigkeit weitere wichtige Punkte beachtet werden:

  • die betreffende Markenart und ihren Schutzumfang
  • richtige Klassifikationen und die richtige Waren- und Dienstleistungsgruppen
  • geographischer Länderschutz (DE, UM, IR, usw.)
  • absoluter Schutzhindernisse, denn wurden diese nicht korrekt beachtet, kann das DPMA die Anmeldung ablehnen (In diesem Fall bekommen Sie die Anmeldegebühren nicht erstattet.)

Die Eigenrecherche – nicht immer die beste Wahl!

Neben einem erhöten Zeitaufwand bei der Eigenrecherche, können fehlende Kenntnisse über die Bedienung/ Handhabung des Datenbankrecherchetools DPMA-Register zu fehlerhafte, unvollständig und ungenauer Ergebnissen führen. Außerdem kann die eigenständige Auswertung der gefundenen Resultate schnell zu fehlerhaften Interpretationen führen.

Wichtige Informationen rund um die Markenrecherche erhalten Sie auch in unserem (Anmeldung siehe unten.)

Auch wenn Sie ihren Unternehmensnamen, Produktnamen oder Ihre Dienstleistung nicht als Marke schützen lassen möchten, sollten Sie sicher gehen, dass Sie bei der Nutzung die Rechte Dritter nicht verletzen.

Laut Markengestezt §4 entsteht Markenschutz durch:

1. Eintragung der Marke ins Markenregister

2. Durch die langjährige Verwendung der Marke

3. Durch notorische Bekanntheit §4 Nr. 3 MarkenG

Weiter Informationen finden Sie hier: § 4 Entstehung des Markenschutzes

Sie möchten Ihre Marke anmelden?

Ist Ihre Marke durch eine Markenrecherche überprüft und schutzfähig, kann sie nun beim DPMA angemeldet werden.

Überlegen Sie sich, welchen geographischen Schutzumfang Sie benötigen. Meist reicht eine deutschlandweite nationale Marke (DE) für regionale Unternehmen aus.

Möchten Sie Ihre Produkte/Dienstleistung auch international vertreiben, kann eine Unionsmarke (UM) oder IR Marke von Vorteil sein.

Wichtig ist, dass Sie bei der Markenrecherche auch in den Ländern recherchieren, die für Ihre Anmeldung relevant sind.

Wichtige Informationen rund um die Markenrecherche erhalten Sie auch in unserem . (Anmeldung siehe unten.)

Erhalt des Markenschutzes

Mit der Anmeldung der eigenen Marke ist es noch nicht getan. Als Markeninhaber erhalten Sie das Recht anderen zu verbieten die eigene Marke oder alle anderen Marken, die sehr ähnlich, bzw. zu einer Verwechselungsgefahr mit Ihrer Marke führen können, zu verbieten.

MarkenG §14

Neben den Rechten hat der Markeninhaber auch Pflichten, damit sein Markenschutz erhalten bleibt.

Nachfolgend stellen wir Ihnen drei davon vor.

Wussten Sie, dass sich der Schutzumfang verringert, wenn man sich nicht gegen jüngere Marken wehrt? Vor Gericht wird es schwierig Ihren Markenschutz durchzusetzen, wenn Sie vorab zu viele jüngere Marken zugelassen haben. Außerdem wird Ihre Marke auch im Wettbewerb geschwächt. Sie verliert ihr Alleinstellungsmerkmal, die Unterscheidung wird schwieriger und Ihre Position im Markt wird geschwächt. Aber was bedeutet das genau? Um die Marke stark zu machen, stark zu halten und ihre Alleinstellung zu gewährleisten müssen jüngere Marken innerhalb der Widerspruchsfrist abgemahnt werden.

Damit Sie die Widerspruchsfrist nicht verpassen, müssen Sie Anmeldungen, die Ihren Markenschutz schwächen könnten, regelmäßig überwachen.

Eine regelmäßige Markenüberwachung hilft:

  • die Verwirkung des Schutzes zu vermeiden, indem frühzeitig markenrechtswidrige Nutzung erkannt und rechtzeitig widersprochen werden kann
  • Schadensersatzanspruch bei widerrechtlicher Nutzung rechtzeitig einzufordern
  • beim Erhalt des Alleinstellungsmerkmals
  • Einblicke in die Marktentwicklung hinsichtlich Nachahmer zu erhalten

Der Markeninhaber muss seine Marke nutzen.

Ein Anspruch kann der Verwirkung unterliegen und damit nicht mehr durchsetzbar sein, wenn der Rechteinhaber einer – an sich markenrechtswidrigen – Nutzung seiner Marke über einen längeren Zeitraum zugesehen hat, ohne hiergegen einzuschreiten.

Für einen Teilbereich des markenrechtlichen Unterlassungsanspruchs ist der Tatbestand der Verwirkung in § 20 MarkenG gesetzlich normiert. Danach kann der Markeninhaber die Benutzung einer (auch verletzenden) zeitlich jüngeren Marke nicht untersagen, soweit er die Benutzung der Marke während eines Zeitraums von fünf aufeinander folgenden Jahren in Kenntnis dieser Benutzung geduldet hat.

Der Markenschutz gilt 10 Jahre, danach muss er den Markenschutz für weitere 10 Jahre beim zuständigen Amt verlängern.

Wird die Schutzdauer nicht verlängert, so wird die Eintragung der Marke mit Wirkung zum Ablauf der Schutzdauer gelöscht.

Kostenfreies Online-Seminar „Wettbewerbsvorteil durch Markenschutz“

Das Patent- und Markenzentrum Rhein-Main ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft deutscher Patentinformationszentren, kurz PIZnet, und Kooperationspartner des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA).

Als öffentliche Einrichtung und derzeit einziges Patentinformationszentrum in Hessen, wollen wir mit dieser Veranstaltung unseren Beitrag zur Innovationsförderung leisten und über den Markenschutz aufklären. Unsere Rechercheure besitzen langjährige Erfahrungen und ein umfangreiches Know-how auf dem Gebiet der Schutzrechtsinformation.

Veranstaltungstag: Donnerstag, 19.05.2022

Uhrzeit: 10:00 – 11:00 Uhr

Preis: kostenfrei

Anmeldefrist bis: 16.05.2022

Anmeldung über: Diese Veranstaltung liegt in der Vergangenheit.

Inhalt Seminar „Wettbewerbsvorteil durch Markenschutz“

Ob als Gründer oder langjährig bestehendes Unternehmen, das Thema Markenschutz sollte eine festen Platz in der gesamten Unternehmensstrategie einnehmen. Vermeiden Sie unnötige Risiken oder hohe Kosten durch die Verletzung bestehender Schutzrechte.

Durch frühzeitige Markenanmeldung für den eigenen Unternehmensnamen, die angebotene Dienstleistung oder eigene Produktnamen können alle Vorteile einer Markenanmeldung gedeckt werden.

Dabei kann der frühzeitige Schutz einer Idee, oder das Schaffen eines Alleinstellungsmerkmals gegenüber der Konkurrenz, oder der Rechtssicherheit bezüglich der Markennutzung im Rahmen von geschäftlichen Aktivitäten sichergestellt werden.

Im Seminar werden grundlegende Informationen zum Markenrecht erläutert und ein möglicher Weg von der Namensfindung bzw. dem abgeschlossenen Logo-Design zu einer Markenanmeldung skizziert.

Einen zentralen Punkt stellt dabei die Recherche dar. Die Markenrecherche deckt dabei mögliche Kollisionen mit bereits eingetragenen Marken auf. Im Rahmen der Veranstaltung werden die über das Internet kostenlos zu nutzenden Markendatenbanken des DPMA und des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO), sowie die vom Patent- und Markenzentrum genutzte gewerbliche Datenbank Polymark vorgestellt.

Darüber hinaus wird im Seminar erläutert warum es mit einer Markenanmeldung nicht getan ist. Markenanmelder sind für den Schutzerhalt selbst verantwortlich, so dass die Pflege und Überwachung vom Markeninhaber selbst (oder einen Dienstleister) übernommen werden muss. Eine starke Marke kann sich nur dann entwickeln, wenn sie auch verteidigt wird.

Teilnahmebedingungen

Wichtige Informationen rund um Ihre Teilnahme an der Veranstaltung
„Wettbewerbsvorteil durch Markenschutz“

Die Veranstaltung findet über das Online-Videokonferenztool ZOOM statt. Mit Ihrer Anmeldung zum Seminar erklären Sie sich einverstanden mit der ZOOM Datenschutzerklärung.

Mit Unterstützung der Automatisierungsregion Rhein Main Neckar.