Unwissenheit schützt nicht vor Strafe
Leider passiert es immer wieder: Ein Produkt oder eine Dienstleistung wird auf den Markt gebracht, ohne dass zuvor geprüft wurde, ob für das gesamte Produkt oder Teile davon bereits Schutzrechte von Dritten angemeldet wurden. Daher kommt es häufig zu der Situation, dass Unternehmen mitten in der Markteinführungsphase von einem Konkurrenten oder dessen Anwalt ein Schreiben bekommen, in dem die weitere Herstellung oder der Vertrieb des Produkts in Frage gestellt wird. Oft wird dann in einer kurzen Recherche festgestellt, dass tatsächlich bereits entsprechende Schutzrechte existieren.
Vielen bleibt dann nur die Produktion und den Vertrieb des bereits geschützten (oder des abgemahnten) Produktes einzustellen. Noch schlimmer kann es kommen, wenn sogar Schadensersatz fällig wird. Denn Unwissenheit schützt nicht vor Strafe! Nach § 139 PatG gibt es für Unternehmen eine Verpflichtung, sich über die jeweilige Schutzrechtslage zu informieren.
Es ist also für jedes verantwortungsvolle Unternehmen sehr wichtig, vor der Markteinführung, im Rahmen der Projektidee in der Entwicklung eine FTO-Recherche durchzuführen.
Schutz durch Patentrecherche
Das Patent- und Markenzentrum Rhein-Main bietet Ihnen vielfältige Dienste an: Sowohl die begleitete Recherche, die per Termin vor Ort oder über den Info-Lotsen (persönlicher Online-Recherche-Berater) mit Ihnen ausgeführt werden kann, als auch die speziellen Auftragsrecherchen.
Vorbeugen durch Überwachung
Neben einmaligen Recherchen bietet Ihnen das Patent- und Markenzentrum Rhein-Main auch regelmäßige Überwachungsleistungen an, die eine ständige Beobachtung der Konkurrenzaktivitäten erlauben – eine wertvolle und dauerhafte Hilfe, um Schutzrechtskonflikte zu vermeiden.